Betriebskostenabrechnung

Mieter leisten eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung und müssen nach der Abrechnung am Jahresende entweder nachzahlen oder erhalten zu viel gezahlte Beträge zurück.

Was als Betriebskosten gilt, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Wir kümmern uns für Sie um die Berechnung der dann fälligen oder zu erstattenden Betriebskosten.

Auch übermitteln wir diese Betriebskostenabrechnung an Ihre Mieter. Sparen auch Sie Zeit und Nerven und legen Sie die Betriebskostenabrechnung in unsere Hände.

Sie suchen jemanden der die Betriebskostenabrechnung übernimmt?
Kontaktieren Sie uns über Telefon, Email oder unser Kontaktformular.

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